Patienteninformation

Terminvereinbarung

Damit der Ablauf in unserer Praxis für Sie und uns reibungslos verläuft, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.

 

Terminvereinbarungen sind erforderlich. Sie können uns anrufen (zeitweise Anrufbeantworter) oder für die erste Kontaktaufnahme eine E-Mail schreiben (anfrage@praxisrischkau.de). Wir melden uns baldmöglichst bei Ihnen. Sollten wir uns innerhalb einer Woche nicht gemeldet haben, probieren Sie es bitte erneut.

 

Termine in der Regel montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr.

 

Für die neuropsychologische Behandlung ist es sehr hilfreich, wenn Sie zum ersten Termin schon Befund- und/oder Entlassungsberichte des Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts sowie MRT- oder CT-Aufnahmen (DVD) mitbringen.

 

Terminabsagen:

bitte 48 Std. vor dem vereinbarten Termin absagen. Später abgesagte Termine stelle ich u. U. mit 60,00 € pro ausgefallener Sitzung in Rechnung. Die Krankenkassen (PKV und GKV) erstatten diese Kosten nicht.

 

 

Kostenübernahme

Neuropsychologische Therapie

 

Gesetzliche Versicherte:

Neuropsychologische Diagnostik und Therapie bieten wir als Leistung Ihrer gestzlichen Krankenkasse an. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, benötigen Sie nur ihre elektronische Gesundheitskarte.

 

Privatversicherte:

Die PKV übernimmt in der Regel die Kosten für eine neuropsychologische Behandlung. Der Umfang der Leistungen hängt von Ihrem Versicherungs-tarif ab. Bitte prüfen Sie vor der Behandlung, inwieweit Ihre Kasse für die Kosten der Behandlung aufkommt. Die Rechnungstellung erfolgt durch die PVS.

 

Beihilfe:

Die Beihilfe trägt die Kosten entsprechend dem jeweiligen Beihilfesatz. Die fehlenden Anteil ist Sache der PKV.

 

BG-Patienten:

Die Berufsgenossenschaften haben Neuropsychologen, mit denen sie zusammenarbeiten. BG-Patienten müssen sich deshalb vor einer Behandlung mit ihrer zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung in Verbindung setzen. Die Therapiekosten werden vollständig übernommen.

 

Psychotherapie

Verhaltenstherapie biete ich nur für Selbstzahler, Privatversicherte und Beihilfeempfänger an. Die Abrechnung erfolgt über die Privatverrechnungs-stelle für Ärzte (PVS) nach den üblichen Sätzen der GOÄ.

 

Private Krankenversicherung (PKV)

Ob und in welchem Umfang Ihre PKV die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt, hängt von Ihrem gewählten Versicherungstarif ab. Bitte prüfen Sie, inwieweit Ihre Kasse für die Kosten der Behandlung aufkommt, z.B. auch, ob es eine jährliche Höchstzahl an Therapiesitzungen gibt etc.

 

 

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© Eva Rischkau