Damit der Ablauf in unserer Praxis für Sie und uns reibungslos verläuft, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.
Terminvereinbarungen sind erforderlich. Für Neuaufnahmen oder ersten Kontakt erreichen Sie uns telefonisch dienstags und donnerstags von 11:00 bis 12:00 Uhr. Sie können uns auch eine E-Mail schreiben (anfrage@praxisrischkau.de). Wir melden uns baldmöglichst bei Ihnen. Sollten wir uns innerhalb einer Woche nicht gemeldet haben, probieren Sie es bitte erneut.
Behandlungstermine finden in der Regel montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr statt und dauern 50 min.
Für die neuropsychologische Behandlung ist es sehr hilfreich, wenn Sie zum ersten Termin schon Befund- und/oder Entlassungsberichte des Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts sowie MRT- oder CT-Aufnahmen (DVD) mitbringen.
Terminabsagen:
Bitte 48 Std. vor dem vereinbarten Termin absagen. Später abgesagte Termine kann ich mit 60,00 € pro ausgefallener Sitzung in Rechnung stellen. Die Krankenkassen (PKV und GKV) erstatten diese Kosten nicht.
Gesetzliche Versicherte:
Neuropsychologische Diagnostik und Therapie bieten wir als Leistung Ihrer gestzlichen Krankenkasse an. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, benötigen Sie nur ihre elektronische Gesundheitskarte.
Privatversicherte:
Für Privatversicherte rechne ich eine Therapieeinheit mit dem 3,1-fachen Satz (135,52 €) der GOÄ ab. Hierzu schließe ich mit dem Patienten eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ ab.
Ob und wie hoch der Erstattungsbetrag der PKV ist und wieviele Sitzungen genehmigt werden, hängt vom jeweiligen Versicherungstarif ab.
Bitte prüfen Sie vor der Behandlung, inwieweit Ihre Kasse für die Kosten der Behandlung aufkommt oder fragen Sie Ihre Versicherung. Die Rechnungstellung erfolgt durch die PVS Stade.
Beihilfe:
Die Beihilfe erstattet generell den 2,3-fachen Satz (100,55 €). In bestimmten Fällen akzeptiert die Beihilfe auch einen höheren Steigerungssatz.
BG-Patienten:
Die Berufsgenossenschaften haben Neuropsychologen, mit denen sie zusammenarbeiten. BG-Patienten müssen sich deshalb vor einer Behandlung mit ihrer zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung in Verbindung setzen. Die Versicherung kann Sie an unserer Praxis verweisen. Die Therapiekosten werden vollständig übernommen.
Verhaltenstherapie biete ich nur für Selbstzahler, Privatversicherte und Beihilfeempfänger an. Die Therapieeinheit wird mit dem 3,1-fachen Satz (135,52 €) der GOÄ abgerechnet. Hierzu schließe ich mit dem Patienten eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ ab. Die Rechnungstellung erfolgt über die PVS, Stade.
Ob und in welchem Umfang Ihre PKV die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt, hängt von Ihrem gewählten Versicherungstarif ab. Bitte prüfen Sie, inwieweit Ihre Kasse für die Kosten der Behandlung aufkommt, z.B. auch, ob es eine jährliche Höchstzahl an Therapiesitzungen gibt etc.
Die Beihilfe erstattet generell den 2,3-fachen Satz (100,55 €). In bestimmten Fällen akzeptiert die Beihilfe auch einen höheren Steigerungssatz.